Sterilisationen beim Mann
Jeder mündige, einwilligungsfähige Mann kann seine Samenleiter zum Zwecke der Sterilisation durchtrennen bzw. verschließen zu lassen.
Eine besondere medizinische Indikation oder eine Zustimmung des Partners hierzu ist nicht erforderlich.
In Lokalanästhesie wird jeweils rechts und links am Hodensack ein kleiner Schnitt angebracht und der Samenleiter nach außen gezogen. Aus den Samenleitern wird jeweils ein ca. 1 cm langes Segment herausgeschnitten und die beiden Stumpfenden zunächst thermoverschweißt und dann umgebunden und in separaten Schichten in den Hodensack zurückverlagert.
Nein, in der Regel dauert es noch ca. 6–8 Wochen, bis die letzten Samenfäden aus den Samenleitern entleert sind. Sie sollten sich daher noch solange beim Verkehr vor ungewollter Schwangerschaft schützen, bis durch wiederholte Ejakulatkontrolle eine Samenfreiheit nachgewiesen wurde.
Nein, natürlich nicht. Meist ist die Menge des Ejakulates nach einer Vasektomie nur sehr geringfügig vermindert, so dass dies einem Außenstehenden gar nicht auffällt.
Nein, es handelt sich ja nicht um einen Eingriff mit hormonellen Veränderungen.
Nein, dies ist nicht der Fall.
Die Entscheidung zur Vasoresektion sollte nicht leichtfertig getroffen, sondern wohlüberlegt sein, da es erhöhten operativen Aufwand benötigt, um die Sterilisation rückgängig zu machen.
Lebensentwürfe können sich aber ändern, Partner wechseln und es entsteht manchmal trotz abgeschlossener Familienplanung nochmals ein neuer Kinderwunsch.
In solchen Fällen müssen die Samenleiter wieder mikrochirurgisch miteinander verbunden werden.
Die Chancen auf eine erneute Fruchtbarkeit sind dann aber insgesamt nicht schlecht, es finden sich in Abhängigkeit von der Zeitdauer, die die Vasektomie zurückliegt, Durchgängigkeitsraten der Samenleiter von bis zu 70%.
Sterilisationen von Minderjährigen sind generell gesetzlich verboten.
Für die Sterilisation von nicht einwilligungsfähigen Betreuten müssen sehr enge Voraussetzungen beachtet werden und benötigen die Genehmigung des gesetzlichen Betreuers.
Leider ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich. Die Abrechnung dieses Eingriffs erfolgt wie bei einem Privatpatienten nach der ärztlichen Gebührenordnung.
Wir erstellen Ihnen hierzu aber gerne einen individuellen Kostenvoranschlag.